Was ist das?

Bildungsurlaub dient der beruflichen und politischen Weiterbildung.
Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf 5 Tage pro Jahr. Dieser Anspruch kann auch zusammengelegt werden.

Warum gibt es das?

Die Entstehung von Bildungsurlaub ist zurückzuführen aus dem Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24.06.1974. Dieses sagt, dass einem Arbeitnehmer eine entlastet Zeit zu Bildungszwecken für eine bestimmte Dauer während der Arbeitszeit und bei Zahlung angemessener finanzieller Leistungen gewährt wird.

Da Bildung Ländersache ist, gilt im Bereich der Zentrale das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
In der Langform:
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Wie mache ich das?

mit dem Urlaubsplan abstimmen
mindestens 6 Wochen vor dem Seminar den Arbeitgeber informieren
Bestandteil dieser Information sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung
– Nachweis über die Anerkennung
– das Programm aus dem sich Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte ergeben
– zeitlicher Ablauf der Veranstaltung
Ablehnung durch Arbeitgeber nur, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, so hat er dies unter Angabe der Gründe dem Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen mitzuteilen. 
Innerhalb einer Woche nach der Ablehnung kann der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber melden, er werde gleichwohl an der Veranstaltung teilnehmen, sofern sich die Ablehnung der Veranstaltung nicht auf zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder entgegenstehenden Urlaubsanträgen anderer Arbeitnehmer bezieht.

Eine fast vollständige Übersicht über Bildungsurlaubsseminare und detaillierte Informationen für alle Bundesländer finden sich auf dieser Seite.
https://www.bildungsurlaub.de