Die Entstehung von Bildungsurlaub ist zurückzuführen aus dem Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24.06.1974. Dieses sagt, dass einem Arbeitnehmer eine entlastet Zeit zu Bildungszwecken für eine bestimmte Dauer während der Arbeitszeit und bei Zahlung angemessener finanzieller Leistungen gewährt wird.
Da Bildung Ländersache ist, gilt im Bereich der Zentrale das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
In der Langform:
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Was kann ich denn jetzt mit diesem Bildungsurlaub machen?
Die Weiterbildungs-Maßnahme muss der beruflichen und politischen Weiterbildung dienen.
Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf 5 Tage pro Jahr. Dieser Anspruch kann auch zusammengelegt werden.
Wie ist das Verfahren?
Mindestens 6 Wochen vor der Maßnahme ist der Arbeitgeber zu informieren.
Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen
(Nachweis über die Anerkennung, das Programm mit Zielgruppe, Lernzielen, Lerninhalten und zeitlicher Ablauf).
